Grundkurs Wirtschaft

für Wirtschaftsinformatiker

5.2.1 Rechnungsgrößen der statischen Investitionsrechnung

Autoren: Peter Paic & Julian Schopp

In den statischen Verfahren der Investitionsrechnung sind die verschiedenen Kosten der Investitionsalternativen zu ermitteln. Dabei werden die Kosten in der Regel für ein fiktives Durchschnittsjahr berechnet.

Neben einmaligen Kosten und laufenden Kosten, wie beispielsweise Betriebskosten für Material oder Personal, werden auf Basis der Anschaffungskosten des Investitionsgutes rechnerisch Abschreibungen und Zinsen berechnet.
Kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen stellen im Unterschied zu den Betriebskosten fixe Kosten dar.

Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt innerhalb der statischen Verfahren der Investitionsrechnung linear, das heißt, für jedes Jahr der Nutzungsdauer wird ein gleicher Abschreibungswert (Durchschnittswert) angesetzt. Die Berechnungsformel lautet:

Lineare Abschreibung =
"Anschaffungskosten - Liquidationserlös" /"Nutzungsdauer"

Der Liquidationserlös ist der Erlös, mit dem zum Ablauf der Nutzungsdauer bei Entfernung des Investitionsgutes aus dem Betriebsvermögen gerechnet wird. Der Liquidationserlös kann gleich null sein (Beispiel: Das Investitionsgut kann nicht weiterveräußert werden, es entstehen aber auch keine Kosten für die Entsorgung.), negativ sein (Beispiel: Es entstehen Kosten für die Demontage und Entsorgung.) oder positiv sein (Beispiel: Das Investitionsgut wird veräußert.).

Die kalkulatorischen Zinsen werden auf Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals (DGK) ermittelt. Das durchschnittlich gebundene Kapital wird anhand der Anschaffungskosten und des Liquidationserlöses berechnet.

Von den Anschaffungskosten ausgehend wird durch die lineare Abschreibung der Zeitwert des Investitionsgutes und somit das im Investitionsgut gebundene Kapital immer niedriger bis es schließlich zum Ende der Nutzungsdauer bei null liegt.

Sofern man den Liquidationserlös ausklammert, ist der Durchschnittswert des Investitionsgutes nach der Hälfte der Nutzungsdauer erreicht. In diesem Fall würde das durchschnittlich gebundene Kapital wie folgt berechnet werden können.

Durchschnittlich gebundene Kapital (DGK)        =    
"Anschaffungskosten" /"2"  

Ist jedoch von einem Liquidationserlös auszugehen der ungleich null ist, ist dieser bei der Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals zu berücksichtigen.

Einerseits ist dieser von den Anschaffungskosten abzuziehen, da der Wert des Investitionsgutes zum Ende der Nutzungsdauer nicht null beträgt.

Anderseits ist der Liquidationserlös hinzuzurechnen, da der Liquidationserlös nichts anderes als gebundenes Kapital darstellt, das erst zum Ende der Nutzungsdauer wieder anderweitig verwendet werden kann. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Zusammenhänge:

Abbildung 47: Durchschnittlich gebundenes Kapital und Wertentwicklung eines Investitionsgutes bei linearer Abschreibung im Zeitverlauf

Quelle: Eigene Darstellung.

Für die Berechnung des durchschnittlich gebundenen Kapitals ergibt sich somit die folgende Formel:

DGK    =
"Anschaffungskosten - Liquidationserlös" /"2"   + Liquidationserlös

Vereinfacht ausgedrückt lautet die Berechnungsformel wie folgt:

DGK    =
"Anschaffungskosten + Liquidationserlös" /"2"

Die kalkulatorischen Zinsen lassen sich nun durch einfache Multiplikation des kalkulatorischen Zinssatzes und des durchschnittlich gebundenen Kapitals berechnen:

Kalkulatorische Zinsen =
Kalkulatorischer Zinssatz x DGK

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