Kosten, die für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Zukaufsteile entstehen, werden als Materialkosten zusammengefasst.
Rohstoffe sowie Zukaufsteile lassen sich in der Regel direkt Leistungseinheiten (Kostenträgern) zurechnen und sind Einzelkosten (Birker 1996, S. 32 f.).
Betriebsstoffe und Hilfsstoffe stellen zumeist Gemeinkosten dar. Zwar ließen sich Hilfsstoffe (z. B. Schrauben bei einem PC-Hersteller) stückbezogen direkt auf Kostenträger zurechnen, da Hilfsstoffe jedoch mengen- und wertmäßig gegenüber den Rohstoffen eine untergeordnete Rolle einnehmen, ist entsprechend des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit eine stückbezogene Zuordnung in der Regel nicht zweckmäßig (Eisele und Knobloch 2011, S. 803).
Um die Materialkosten bestimmen zu können, muss der Verbrauch für eine Abrech-nungsperiode mengen- und wertmäßig bestimmt werden. Für die mengenmäßige Erfassung existieren unterschiedliche Berechnungsmethoden.
Hierzu zählen die Inventurmethode und die Fortschreibungsmethode. Im Rahmen der Inventurmethode wird der Materialverbrauch mit folgender Formel berechnet.
Inventurmethode
Anfangsbestand
+ Zugänge
- Endbestand
= Mengenmäßiger Materialverbrauch
Den Namen entsprechend wird der Endbestand mittels körperlicher Bestandsauf-nahme, sprich der Inventur, zum Ende der Abrechnungsperiode bestimmt.
Die Fortschreibungsmethode weist die höchste Genauigkeit der unterschiedlichen Erfassungsverfahren auf, setzt aber eine Lagerbuchhaltung voraus (Birker 1996, S. 34).
Durch die Dokumentation von Abgängen mittels Materialentnahmescheinen kann jederzeit eine Aussage darüber getroffen werden, welche Kostenstelle welche Menge welcher Materialposition entnommen hat.
Darüber hinaus ist ggf. eine Aussage möglich, für welchen Kostenträger das entnommene Gut verbraucht wurde.
Mengenmäßiger Materialverbrauch = Verbrauch lt. Materialentnahmescheinen
Der buchmäßige Schlussbestand wird mindestens einmal im Jahr durch eine Inventur überprüft, um eventuelle, unkontrollierte Abgänge feststellen zu können.
Die Bewertung der Materialverbräuche kann nach dem Durchschnittswertverfahren, dem FIFO- oder dem LIFO-Verfahren erfolgen.
Diese Verfahren sind Ihnen als zulässige Inventurmethoden bereits aus Kapitel 2.2.3 Inventurmethoden (mengenmäßig) bekannt.
Aufgrund der geringeren gesetzlichen Einschränkungen ist es im Rahmen der Kos-ten- und Leistungsrechnung erforderlich, weitere Verfahren zur Bewertung der Materialverbräuche einzusetzen.
Das HIFO-Verfahren (Highest-In-First-Out) bewertet beispielsweise Verbräuche in der Reihenfolge der Beschaffungspreise beginnend mit dem höchsten Preis. Das heißt, die teuersten Materialeinkäufe werden als erstes verbraucht.
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