Kosten können unter anderem unterschieden werden nach der Zurechenbarkeit auf eine Leistungseinheit in Einzel- und Gemeinkosten oder nach deren Verhalten bei Beschäftigungsveränderungen in variable und fixe Kosten.
Beispiel für Einzel- und Gemeinkosten: IT-Unternehmer Steve betreibt neben seinem Rechenzentrum eine Druckstraße. Für einen Kunden druckt er eine Serie von Flyern auf einem hochwertigen Glanzpapier.
Die Kosten für das Papier sowie die Personalkosten für die Zeit, in der ein Mitarbeiter gedruckt hat, können dem Auftrag einzeln bzw. direkt zugerechnet werden.
Sie werden als Einzelkosten oder direkte Kosten bezeichnet. Die Kosten für die Maschinen der Druckstraße hingegen oder die Kosten für die Räumlichkeiten, in denen die Druckstraße aufgestellt ist, können jedoch nicht unmittelbar und einzeln dem Druckauftrag zugeordnet werden.
Diese Kosten werden als Gemeinkosten bzw. indirekte Kosten bezeichnet.
Einzelkosten werden unterschieden in Materialkosten, Fertigungs-Lohnkosten und Sonder-Einzelkosten. Im aufgeführten Beispiel fällt das Druckpapier in die Kategorie der Materialkosten, die Personalkosten für den Mitarbeiter, der den Auftrag in der Druckstraße ausführt, gehören den Fertigungs-Lohnkosten an.
Sonder-Einzelkosten können nicht einem konkreten Erzeugnis zugeordnet werden, jedoch einem Auftrag oder einer Serie.
Beispiel Sonder-Einzelkosten: In den Flyer soll das Logo des Kunden eingestanzt werden. Hierfür wird ein gesondertes Stanzmuster angefertigt. Das Stanzmuster wird den Sonder-Einzelkosten zugerechnet.
Abbildung 25: Unterteilung von Kosten nach ihrer Zurechenbarkeit
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Birker 1996, S. 17.
Gemeinkosten untergliedern sich in Kostenstellen-Einzelkosten, die unmittelbar einem Betriebsbereich zugeordnet werden können und Kostenstellen-Gemeinkosten, die über Verteilungsschlüssel zugerechnet werden.
Ein Beispiel für Kostenstellen-Einzelkosten sind beispielsweise die Personalkosten für die Mitarbeiter in Steves Personalabteilung.
Kostenstellengemeinkosten
können zum Beispiel die Gebäudekosten für Steves Unternehmen sein. Die
folgende Abbildung veranschaulicht die Unterteilung in Einzel- und
Gemeinkosten.
Zusammenfassend werden Einzel- und Gemeinkosten wie folgt definiert:
Definition: „Einzelkosten“
Kosten, die einer Leistungseinheit (Kostenträger) direkt zugerechnet werden können.
Definition: „Gemeinkosten“
Kosten, die einer Leistungseinheit (Kostenträger) nicht direkt zugerechnet werden können.
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